Unterrichtseinheit
Das Mittelalter in Europa
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Herrschafts- und Lebensformen des europäischen Mittelalters im Reich der Franken Graf | Grafen vertraten in der Grafschaft den König. Sie hatten für die Vollstreckung königlicher Gesetze zu sorgen und waren als Verwaltungsbeamte und Richter in ihrem Amtsbezirk für den König tätig. Ursprünglich wurden Grafen aus den vornehmsten Familien ernannt, später wurde das Amt erblich. | Grund-herrschaft | Grundherrschaft heißt: Herrschaft über Land und Leute. Adelige und kirchliche Grundbesitzer überließen einen Großteil ihres Landes den Bauern, die ihnen dafür Abgaben und Dienste leisten mussten. | Lehen | | Vasall | Lehnsmann. Kronvasallen haben direkt vom König ein Lehen erhalten, Untervasallen von einem Kronvasallen. | Mittelalter | Bezeichnung für die Zeit zwischen Altertum und Neuzeit. (etwa 500 - 1500) | Mönchs-orden | Klostergemeinschaften, deren Mitglieder sich zum Leben nach einer Ordensregel verpflichten. (z.B. Benediktiner) | Weltliche und geistliche Gewalt im Mittelalter -
962 Kaiserkrönung Ottos I. -
1077 König Heinrich IV. unterwirft sich Papst Gregor in Canossa VII., um sich vom Kirchenbann zu lösen. -
1122 Wormser Konkordat zwischen Kaiser Heinrich V. und dem Papst regelt die Einsetzung der Bischöfe im Reich. Adel | Bezeichnung für Familien, die auf Grund von Geburt, Besitz oder Leistung innerhalb der Bevölkerung eine besondere Stellung einnehmen und ein eigenes Standesbewusstsein entwickeln. Man konnte durch den Waffendienst, der ursprünglich adeliges Vorrecht war, zu einem Adligen werden. | Herzog | Bezeichnung für einen durch Los oder Wahl bestimmten Heerführer. Seit dem 7. Jh. gab es Stammesherzöge, deren Herrschaft erblich wurde und die in ihrem Stammesherzogtum königliche Macht anstrebten. | Investitur-streit | Auseinandersetzung zwischen den deutschen Königen bzw. Kaisern mit den Päpsten, in der es um die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe ging. Daraus entwickelte sich der Streit um den Vorrang zwischen der weltlichen und der kirchlichen Macht. | Kirchenbann | Strafe der katholischen Kirche, die den Betroffenen zur Besserung veranlassen soll. Durch den einfachen Bann wird der Gläubige von Sakramenten und Ämtern der Kirche ausgeschlossen. Der große Bann bedeutet den völligen Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen. | Königsgut (oder Reichsgut) | Land im Besitz des Reiches, über das der König zum Unterhalt des Hofes und für seine Regierungstätigkeit verfügen konnte. Daneben gab es noch den erblichen Besitz der königlichen Familie, das Hausgut. | Königspfalz | Seit den Karolingern Bezeichnung für einen Wohnsitz des Königs mit Wohngebäuden für den König und sein Gefolge, mit Gebäuden für die Verwaltung und für die wirtschaftliche Versorgung. | Königswahl | Der Nachfolgers eines Königs wird vom Adel oder Teilen des Adels gewählt. Auch Geistliche wirken mit. Seit dem Fränkischen Reich gab es bei der Königswahl zunächst das Vorrecht der Zugehörigkeit zur Familie des letzten Königs. Später setzte sich das freie Königswahlrecht der sieben Kurfürsten durch. | Regalien | Königliche Hoheitsrechte, wie z.B. die Verfügung über die hohen Ämter, über das Königsgut und über Rechte, die Einkünfte brachten: Marktrecht, Zölle, Steuern. Der König konnte die Regalien auf Fürsten und Städte übertragen. Im Spätmittelalter erhoben Landesherren verstärkt Anspruch auf Regalien und schwächten so das Königtum. | Reichsacht | Eine Form der weltlichen Strafe: Der Geächtete wurde aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen, er war im ganzen Reich vogelfrei. Jeder durfte ihn straflos töten. Wer ihm half, kam selbst in Reichsacht. Nach 1200 war die Reichsacht eine automatische Folge des Kirchenbanns. | Reichs-kleinodien | Gegenstände, die zeigen, dass ihr Träger besondere Rechte besitzt und deshalb Achtung und Würde beanspruchen kann. Zu den Reichskleinodien gehörten vor allem die Heilige Lanze, die Krone, das Zepter, der Reichsapfel und das Schwert. | Reichs-kirchen-system | Seit Otto I. herrschten die deutschen Könige des Mittelalters über die Reichskirche, d.h. über die Bistümer und Reichsabteien. Sie setzten die Bischöfe und Äbte ein, übertrugen ihnen Land aus dem Königsgut und gewährten ihnen Rechte wie Münz-, Markt-, Zollrecht und Gerichts- hoheit. Dafür waren die Inhaber dieser geistlichen Ämter zur Heeresfolge und zu Diensten in der Verwaltung des Reiches verpflichtet. Amt und Land eines Bischofs oder Abtes sollten bei dessen Tod an den König zurückfallen. | Lebensformen und gesellschaftliche Entwicklungen in der Aufbruchsepoche des Hochmittelalters -
1099 Ende des 1. Kreuzzugs mit der Eroberung Jerusalems. -
1350 Höhepunkt der deutschen Ostsielungsbewegung. -
im 14. Jh. Blütezeit der Hanse. Bettelorden | Im Gegensatz zu den reichen Mönchsorden entstanden um 1200 eine geistliche Gemeinschaften, deren Angehörige in beispielhafter Armut lebten. Bettelnd und predigend zogen sie durchs Land und betrieben die Erneuerung des Glaubens. | Ghetto | In den mittelalterlichen Städten mussten Juden in abgegrenzten, häufig übervölkerten und oft von Mauern umgebenen engen Wohnbezirken leben. | Gotik | In Nordfrankreich entstandene Bauweise, die vom 12. Jh. bis zum Ende des Mittelalters für die gesamte europäische Kunst richtungweisend war. Die größte gotische Kirche in Deutschland ist der Kölner Dom. | Konkordat | Vertragliche Übereinkunft zwischen Kirche (Papst) und Staat (König). | Kreuzzug | Ursprünglich bewaffnete Pilgerfahrten an heilige Stätten des christlichen Glaubens, doch die Kreuzzüge entwickelten sich zum offenen Krieg gegen „Ungläubige", wie Muslime und ungetaufte Völker an der Ostsee, aber auch gegen abtrünnige Christen. Später kamen als Motiv auch wirtschaftliche und machtpolitische Gründe hinzu. | Marktrecht | Es regelte den Warenaustausch auf dem städtischen Markt und sicherte den Marktfrieden. Das ursprünglich vom Stadtherrn ausgeübte Recht wurde Teil des Stadtrechts. | Patrizier | Angehörige der wohlhabenden bürgerlichen Oberschicht in den mittelalterlichen Städten, die mit politischen Vorrechten ausgestattet waren. | Rat | Der Rat übte seit dem 13. Jh. die städtische Verwaltung aus. Zunächst waren nur Patrizier, später auch bevorzugte reiche Handwerkerfamilien für den Rat zugelassen. An der Spitze des Rats stand der Bürgermeister. | Reichsstadt | Städte auf königlichem oder auf Reichsgrundbesitz, die direkt dem König unterstanden, z.B. Nürnberg, Frankfurt, Bremen. | Rittertum | Ritter waren meist Angehörige des niederen Adels, die sich nicht nur durch ihre militärische Leistung, sondern durch ihre eigene Lebensart auszeichneten: Tapferkeit, Treue, Gerechtigkeit, Selbstbeherrschung. | Romanik | Die romanische Baukunst griff auf das römische Vorbild zurück, daher ihr Name. In Deutschland fand der romanische Stil um 1100 seine Vollendung in großen Domen und Kirchen im Rheinland (Speyer, Worms), aber auch in Süddeutschland. Die Romanik wurde von der Gotik abgelöst. | Stadtrecht | Es erwuchs aus Gründungsurkunden, Markt- und Zunftrechten. Zuziehende Unfreie erlangten nach „Jahr und Tag" die Freiheit. In Verwaltung und Rechtsprechung besaßen die Städte ein hohes Maß an Selbständigkeit. | Zunft | Zusammenschluss von Handwerkern mit gleichem Beruf. Die Zünfte regelten die Berufsausbildung und -ausübung, kontrollierten Menge und Qualität der Produktion, bekämpften unlauteren Wettbewerb und sicherten ihre Mitglieder zum Teil sozial ab. Auch kämpften sie um die Mitregierung der Handwerker in den Städten. | |